Wertvolle Informationen zur Kommunalwahl in Laatzen

Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Für die mehr als 2.200 Kommunalvertretungen (Regionsversammlung, Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte) in Niedersachsen werden die Abgeordneten alle fünf Jahre gewählt. In kreisfreien Städten ist nur der Rat der Stadt zu wählen. In Hannover und Braunschweig wird zusätzlich die Zusammensetzung von Stadtbezirksräten bestimmt.

Gleichzeitig sind die Wählerinnen und Wähler in zahlreichen Kommunen dazu aufgerufen, hauptamtliche Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister direkt zu wählen.

In den kreisangehörigen Gemeinden wird im Höchstfall zur Stimmabgabe bei fünf verschiedenen Wahlen aufgerufen:

  • In Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden für die Kreiswahl, die Samtgemeinderatswahl, die Gemeinderatswahl, sowie die Bürgermeisterin-/Bürgermeister- und Landrätin-/Landratswahl
  • In den Einheitsgemeinden für die Kreiswahl, die Gemeinderatswahl, sowie die Bürgermeisterin-/Bürgermeister- und Landrätin-/Landratswahl und ggf. die Ortsratswahl.

 

Quelle: Niedersächsische Landeswahlleiterin

http://www.landeswahlleiter.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=20035&article_id=75339&_psmand=21

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