Für die mehr als 2.200 Kommunalvertretungen (Regionsversammlung, Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte) in Niedersachsen werden die Abgeordneten alle fünf Jahre gewählt. In kreisfreien Städten ist nur der Rat der Stadt zu wählen. In Hannover und Braunschweig wird zusätzlich die Zusammensetzung von Stadtbezirksräten bestimmt.
Gleichzeitig sind die Wählerinnen und Wähler in zahlreichen Kommunen dazu aufgerufen, hauptamtliche Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister direkt zu wählen.